
Konzession für Escort Agenturen in Köln
Das neue Prostitutionsschutzgesetz ist seit Anfang 2018 Maßstab für alle Betriebe rund um die Prostitution. Dazuzählen auch die Agenturen selbst. Mitte 2017 trat das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft, mit einer Übergangsregelung bis auf Ende Jahr. Diese ist nun abgelaufen. Bordelle und andere Etablissements müssen mittlerweile eine Konzession beantragen. Allerdings gilt das auch für die Escort Agenturen in Köln. Viele Betreiber hatten gehofft, davon ausgenommen zu sein. Doch auch wer rein einen Begleitservice betreibt, muss eine solche Konzession nach dem neuen Prostitutionsgesetz beantragen.
Wie geht der Escort in Köln damit um
Bordelle hatten sich auf den Konzessionsantrag schon lange vorbereitet. Für diese Etablissements galten schon in den Jahren früher einige Auflagen. Für den Escort in Köln und in anderen Städten ist das jedoch Neuland. So richtig weiß eigentlich niemand, was passieren wird. Eine Konzession zu beantragen kann nur derjenige, der als Zuverlässigkeit gilt und keine bedeutenden Straftaten aufweist. Das Wort Zuverlässigkeit ist ein großes Zauberwort, denn hierunter lässt sich bei einer Konzessionsvergabe vieles verstehen. Vor allem wird dabei steuerlich Bezug genommen. Bestehen zum Beispiel irgendwo Steuerrückstände oder gab es bei Steuerabgaben zu Problemen, kann das ein Punkt der Unzuverlässigkeit sein.
Eine kurze Befragung beim Begleitservice Köln ergab, das viele Agenturen gar nicht wussten, das sie eine Konzession beantragen müssen. Aktuell herrscht viel Unsicherheit in der Branche. Diejenigen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, hatten bereits frühzeitig den Antrag auf eine Konzession eingereicht. Bis heute befinden sich diese Vorgänge aber immer noch in der Bearbeitung. Es ist unklar, wann eine Stellungnahme dazu seitens der Behörden erfolgt und wie diese ausfallen wird. Für den Geschäftsbetrieb eine sehr belastende Situation. Denn schließlich bleibt unklar, ob das Geschäft in Köln so weiter fortgesetzt werden kann, oder ob künftig gesonderte Auflagen zu beachten sind.
Staat schafft einfach keine klaren Regelungen
Deutschland wurde 2002 für sein offenes Prostitutionsgesetz international bejubelt. Medien in Deutschland hingegen sahen nur Kritik. Was aber praktisch nie zu Sprache kam, was das Chaos, das beim Staat herrscht. Bis heute hat man es dort nicht geschafft, einheitliche Regelungen für die Agenturen und Frauen zu schaffen. Gerade in der steuerlichen Frage gibt es oft erstaunliche Besteuerungen bei den Escort Agenturen, die bei einem normalen Geschäft als völlig fragwürdig gelten würden. Auch die Frauen im Begleitservice sollen Gewerbesteuer bezahlen, werden aber von den Gewerbeämtern bei der Anmeldung abgewiesen. Der Staat hat also bis heute keine klaren Strukturen geschaffen. Stattdessen wurde das Prostitutionsschutzgesetz erneuert. Wie die neuen Regelungen umzusetzen sind, weiß aber bis heute kaum jemand. Selbst die Behörden in den jeweiligen Bundesländern scheinen auf Zeit zu spielen und legen die Anträge für Konzessionen erst einmal auf die Warteliste, bis dort einmal ein Handlungsablauf erörtert wurde.
Agenturen wissen nicht weiter
Immer höhere Auflagen schrecken die Escort Agenturen ab. Mittlerweile sind diese auch verpflichtet, bei den vermittelten Damen zu prüfen, ob diese über den erforderlichen Hurenpass verfügen. Wer das als Betreiber eines Begleitservices nicht macht, wird unter Umständen als unzuverlässig eingestuft und kann später seine Konzession verlieren.
Die Politik hat zwar ein neues Regelwerk erschaffen, bei den meisten Punkten stehen aber Fragezeichen. Und das nicht nur bei den Betreibern, sondern auch bei den Sachbearbeitern in den Behörden. Vieles ist unklar. Übrigens sind auch viele Punkte aus 2002 unklar. Es gilt damit als wahrscheinlich, das wieder ein individueller Fleckenteppich erfolgt, der aber nicht im Sinne des Prostitutionsschutzgesetzes steht.